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Quellensteuer Freiburg

Schätzen Sie Ihre Steuerersparnisse im Kanton Freiburg. Finden Sie heraus, ob die ordentliche Besteuerung (NOV) für Sie vorteilhaft ist.

NOV-Frist

31. März

Frist für die Einreichung Ihres NOV-Antrags im Kanton Freiburg für das laufende Steuerjahr.

Unser Service

CHF 20

Wir erstellen Ihr vorausgefülltes NOV-Formular für den Kanton Freiburg.

So funktioniert es für Freiburg

Das NOV-Verfahren im Kanton Freiburg ist einfach und schnell.

1

Ersparnisse schätzen

Nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner mit den spezifischen Tarifen des Kantons Freiburg.

2

NOV-Formular erstellen

Wir füllen das offizielle Formular des Kantons Freiburg mit Ihren Daten vor.

3

Antrag einreichen

Senden Sie das ausgefüllte Formular an die Steuerverwaltung von Freiburg vor dem 31. März.

Steuerkontakt Freiburg

Service cantonal des contributions Impôt à la source Rue Joseph-Piller 13 1701 Fribourg

E-Mail: scciso@fr.ch

Telefon: 026 305 33 00

Häufig gestellte Fragen — Freiburg

Was ist die NOV-Frist im Kanton Freiburg?
Der NOV-Antrag im Kanton Freiburg muss bis zum 31. März des auf die Steuerperiode folgenden Jahres eingereicht werden.
Wie reiche ich einen NOV-Antrag in Freiburg ein?
Sie können Ihren NOV-Antrag bei der Steuerverwaltung von Freiburg per Post oder online einreichen. Unser Service erstellt das vorausgefüllte Formular für Sie.
Wie viel kann ich mit NOV in Freiburg sparen?
Die Ersparnisse hängen von Ihrer persönlichen Situation ab (Gehalt, Familienstand, Abzüge). Im Durchschnitt sparen unsere Nutzer CHF 2'400 pro Jahr. Nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner für eine genaue Schätzung.

Berechnen Sie Ihre Ersparnisse für Freiburg

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2 Minuten
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