Quellensteuer Freiburg
Schätzen Sie Ihre Steuerersparnisse im Kanton Freiburg. Finden Sie heraus, ob die ordentliche Besteuerung (NOV) für Sie vorteilhaft ist.
NOV-Frist
31. März
Frist für die Einreichung Ihres NOV-Antrags im Kanton Freiburg für das laufende Steuerjahr.
Unser Service
CHF 20
Wir erstellen Ihr vorausgefülltes NOV-Formular für den Kanton Freiburg.
So funktioniert es für Freiburg
Das NOV-Verfahren im Kanton Freiburg ist einfach und schnell.
Ersparnisse schätzen
Nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner mit den spezifischen Tarifen des Kantons Freiburg.
NOV-Formular erstellen
Wir füllen das offizielle Formular des Kantons Freiburg mit Ihren Daten vor.
Antrag einreichen
Senden Sie das ausgefüllte Formular an die Steuerverwaltung von Freiburg vor dem 31. März.
Steuerkontakt Freiburg
Service cantonal des contributions Impôt à la source Rue Joseph-Piller 13 1701 Fribourg
E-Mail: scciso@fr.ch
Telefon: 026 305 33 00