Quellensteuer Basel-Landschaft
Schätzen Sie Ihre Steuerersparnisse im Kanton Basel-Landschaft. Finden Sie heraus, ob die ordentliche Besteuerung (NOV) für Sie vorteilhaft ist.
NOV-Frist
31. März
Frist für die Einreichung Ihres NOV-Antrags im Kanton Basel-Landschaft für das laufende Steuerjahr.
Unser Service
CHF 20
Wir erstellen Ihr vorausgefülltes NOV-Formular für den Kanton Basel-Landschaft.
So funktioniert es für Basel-Landschaft
Das NOV-Verfahren im Kanton Basel-Landschaft ist einfach und schnell.
Ersparnisse schätzen
Nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner mit den spezifischen Tarifen des Kantons Basel-Landschaft.
NOV-Formular erstellen
Wir füllen das offizielle Formular des Kantons Basel-Landschaft mit Ihren Daten vor.
Antrag einreichen
Senden Sie das ausgefüllte Formular an die Steuerverwaltung von Basel-Landschaft vor dem 31. März.
Steuerkontakt Basel-Landschaft
Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft Rheinstrasse 33 4410 Liestal
Telefon: 061 552 51 20