Skip to content

Quellensteuer Basel-Landschaft

Schätzen Sie Ihre Steuerersparnisse im Kanton Basel-Landschaft. Finden Sie heraus, ob die ordentliche Besteuerung (NOV) für Sie vorteilhaft ist.

NOV-Frist

31. März

Frist für die Einreichung Ihres NOV-Antrags im Kanton Basel-Landschaft für das laufende Steuerjahr.

Unser Service

CHF 20

Wir erstellen Ihr vorausgefülltes NOV-Formular für den Kanton Basel-Landschaft.

So funktioniert es für Basel-Landschaft

Das NOV-Verfahren im Kanton Basel-Landschaft ist einfach und schnell.

1

Ersparnisse schätzen

Nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner mit den spezifischen Tarifen des Kantons Basel-Landschaft.

2

NOV-Formular erstellen

Wir füllen das offizielle Formular des Kantons Basel-Landschaft mit Ihren Daten vor.

3

Antrag einreichen

Senden Sie das ausgefüllte Formular an die Steuerverwaltung von Basel-Landschaft vor dem 31. März.

Steuerkontakt Basel-Landschaft

Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft Rheinstrasse 33 4410 Liestal

Telefon: 061 552 51 20

Häufig gestellte Fragen — Basel-Landschaft

Was ist die NOV-Frist im Kanton Basel-Landschaft?
Der NOV-Antrag im Kanton Basel-Landschaft muss bis zum 31. März des auf die Steuerperiode folgenden Jahres eingereicht werden.
Wie reiche ich einen NOV-Antrag in Basel-Landschaft ein?
Sie können Ihren NOV-Antrag bei der Steuerverwaltung von Basel-Landschaft per Post oder online einreichen. Unser Service erstellt das vorausgefüllte Formular für Sie.
Wie viel kann ich mit NOV in Basel-Landschaft sparen?
Die Ersparnisse hängen von Ihrer persönlichen Situation ab (Gehalt, Familienstand, Abzüge). Im Durchschnitt sparen unsere Nutzer CHF 2'400 pro Jahr. Nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner für eine genaue Schätzung.

Berechnen Sie Ihre Ersparnisse für Basel-Landschaft

Jetzt berechnen
Kostenlose Schätzung
2 Minuten
Privat und sicher