Quellensteuer Luzern
Schätzen Sie Ihre Steuerersparnisse im Kanton Luzern. Finden Sie heraus, ob die ordentliche Besteuerung (NOV) für Sie vorteilhaft ist.
NOV-Frist
31. März
Frist für die Einreichung Ihres NOV-Antrags im Kanton Luzern für das laufende Steuerjahr.
Unser Service
Kostenlos
Wir erstellen Ihr vorausgefülltes NOV-Formular für den Kanton Luzern.
So funktioniert es für Luzern
Das NOV-Verfahren im Kanton Luzern ist einfach und schnell.
1
Ersparnisse schätzen
Nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner mit den spezifischen Tarifen des Kantons Luzern.
2
NOV-Formular erstellen
Wir füllen das offizielle Formular des Kantons Luzern mit Ihren Daten vor.
3
Antrag einreichen
Senden Sie das ausgefüllte Formular an die Steuerverwaltung von Luzern vor dem 31. März.
Steuerkontakt Luzern
Dienststelle Steuern Buobenmatt 1 6002 Luzern
Telefon: 041 228 56 56
Häufig gestellte Fragen — Luzern
Was ist die NOV-Frist im Kanton Luzern?▼
Der NOV-Antrag im Kanton Luzern muss bis zum 31. März des auf die Steuerperiode folgenden Jahres eingereicht werden.
Wie reiche ich einen NOV-Antrag in Luzern ein?▼
Sie können Ihren NOV-Antrag bei der Steuerverwaltung von Luzern per Post oder online einreichen. Unser Service erstellt das vorausgefüllte Formular für Sie.
Wie viel kann ich mit NOV in Luzern sparen?▼
Die Ersparnisse hängen von Ihrer persönlichen Situation ab (Gehalt, Familienstand, Abzüge). Im Durchschnitt sparen unsere Nutzer CHF 2'400 pro Jahr. Nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner für eine genaue Schätzung.
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