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Quellensteuer Luzern

Schätzen Sie Ihre Steuerersparnisse im Kanton Luzern. Finden Sie heraus, ob die ordentliche Besteuerung (NOV) für Sie vorteilhaft ist.

NOV-Frist

31. März

Frist für die Einreichung Ihres NOV-Antrags im Kanton Luzern für das laufende Steuerjahr.

Unser Service

Kostenlos

Wir erstellen Ihr vorausgefülltes NOV-Formular für den Kanton Luzern.

So funktioniert es für Luzern

Das NOV-Verfahren im Kanton Luzern ist einfach und schnell.

1

Ersparnisse schätzen

Nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner mit den spezifischen Tarifen des Kantons Luzern.

2

NOV-Formular erstellen

Wir füllen das offizielle Formular des Kantons Luzern mit Ihren Daten vor.

3

Antrag einreichen

Senden Sie das ausgefüllte Formular an die Steuerverwaltung von Luzern vor dem 31. März.

Steuerkontakt Luzern

Dienststelle Steuern Buobenmatt 1 6002 Luzern

Telefon: 041 228 56 56

Häufig gestellte Fragen — Luzern

Was ist die NOV-Frist im Kanton Luzern?
Der NOV-Antrag im Kanton Luzern muss bis zum 31. März des auf die Steuerperiode folgenden Jahres eingereicht werden.
Wie reiche ich einen NOV-Antrag in Luzern ein?
Sie können Ihren NOV-Antrag bei der Steuerverwaltung von Luzern per Post oder online einreichen. Unser Service erstellt das vorausgefüllte Formular für Sie.
Wie viel kann ich mit NOV in Luzern sparen?
Die Ersparnisse hängen von Ihrer persönlichen Situation ab (Gehalt, Familienstand, Abzüge). Im Durchschnitt sparen unsere Nutzer CHF 2'400 pro Jahr. Nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner für eine genaue Schätzung.

Berechnen Sie Ihre Ersparnisse für Luzern

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