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Quellensteuer Zug

Schätzen Sie Ihre Steuerersparnisse im Kanton Zug. Finden Sie heraus, ob die ordentliche Besteuerung (NOV) für Sie vorteilhaft ist.

NOV-Frist

31. März

Frist für die Einreichung Ihres NOV-Antrags im Kanton Zug für das laufende Steuerjahr.

Unser Service

CHF 20

Wir erstellen Ihr vorausgefülltes NOV-Formular für den Kanton Zug.

So funktioniert es für Zug

Das NOV-Verfahren im Kanton Zug ist einfach und schnell.

1

Ersparnisse schätzen

Nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner mit den spezifischen Tarifen des Kantons Zug.

2

NOV-Formular erstellen

Wir füllen das offizielle Formular des Kantons Zug mit Ihren Daten vor.

3

Antrag einreichen

Senden Sie das ausgefüllte Formular an die Steuerverwaltung von Zug vor dem 31. März.

Steuerkontakt Zug

Steuerverwaltung des Kantons Zug Bahnhofstrasse 26 6300 Zug

Telefon: 041 728 26 11

Häufig gestellte Fragen — Zug

Was ist die NOV-Frist im Kanton Zug?
Der NOV-Antrag im Kanton Zug muss bis zum 31. März des auf die Steuerperiode folgenden Jahres eingereicht werden.
Wie reiche ich einen NOV-Antrag in Zug ein?
Sie können Ihren NOV-Antrag bei der Steuerverwaltung von Zug per Post oder online einreichen. Unser Service erstellt das vorausgefüllte Formular für Sie.
Wie viel kann ich mit NOV in Zug sparen?
Die Ersparnisse hängen von Ihrer persönlichen Situation ab (Gehalt, Familienstand, Abzüge). Im Durchschnitt sparen unsere Nutzer CHF 2'400 pro Jahr. Nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner für eine genaue Schätzung.

Berechnen Sie Ihre Ersparnisse für Zug

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