Quellensteuer Zug
Schätzen Sie Ihre Steuerersparnisse im Kanton Zug. Finden Sie heraus, ob die ordentliche Besteuerung (NOV) für Sie vorteilhaft ist.
NOV-Frist
31. März
Frist für die Einreichung Ihres NOV-Antrags im Kanton Zug für das laufende Steuerjahr.
Unser Service
CHF 20
Wir erstellen Ihr vorausgefülltes NOV-Formular für den Kanton Zug.
So funktioniert es für Zug
Das NOV-Verfahren im Kanton Zug ist einfach und schnell.
1
Ersparnisse schätzen
Nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner mit den spezifischen Tarifen des Kantons Zug.
2
NOV-Formular erstellen
Wir füllen das offizielle Formular des Kantons Zug mit Ihren Daten vor.
3
Antrag einreichen
Senden Sie das ausgefüllte Formular an die Steuerverwaltung von Zug vor dem 31. März.
Steuerkontakt Zug
Steuerverwaltung des Kantons Zug Bahnhofstrasse 26 6300 Zug
Telefon: 041 728 26 11
Häufig gestellte Fragen — Zug
Was ist die NOV-Frist im Kanton Zug?▼
Der NOV-Antrag im Kanton Zug muss bis zum 31. März des auf die Steuerperiode folgenden Jahres eingereicht werden.
Wie reiche ich einen NOV-Antrag in Zug ein?▼
Sie können Ihren NOV-Antrag bei der Steuerverwaltung von Zug per Post oder online einreichen. Unser Service erstellt das vorausgefüllte Formular für Sie.
Wie viel kann ich mit NOV in Zug sparen?▼
Die Ersparnisse hängen von Ihrer persönlichen Situation ab (Gehalt, Familienstand, Abzüge). Im Durchschnitt sparen unsere Nutzer CHF 2'400 pro Jahr. Nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner für eine genaue Schätzung.